Startseite · Oper & Konzert · Pasticcio
Musik am Sonntag ist keine Ruhestörung. Zu diesem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage aus Berlin gekommen. Sonntägliches Musizieren in der eigenen Wohnung, so die Richter, könne nicht als Lärm oder erhebliche Ruhestörung im Sinne der Berliner Lärmschutz- Vorschriften bewertet werden. Aus dem Musikland Deutschland dürfe keine »Ruheoase« werden, in der spielende und musizierende Kinder als Störfaktor gälten, begrüßte Christian Höppner vom Deutschen Musik-Informations-Zentrum die Entscheidung. Musizierende Kinder seien ein Glücksfall für die Gesellschaft.
Robert Fraunholzer, 15.02.2014, RONDO Ausgabe 1 / 2010
Gegen alle Konvention
Neugierig und nachhaltig, so lautet das Credo des HIDALGO Kollektivs, das den Konzertbetrieb mit […]
zum Artikel
Meldungen und Meinungen der Musikwelt
In diesen Zeiten ist eine große Portion Mut und Zuversicht gefragt. Auch bei Festivalmacherinnen […]
zum Artikel
Meldungen und Meinungen der Musikwelt
Dieser Streifen war überfällig. Denn wenn ein Star-Dirigent zu Lebzeiten Glamour verkörperte, […]
zum Artikel