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N° 1353
13. - 23.04.2024

nächste Aktualisierung
am 20.04.2024



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Music Minus One: Das Mozarteum hat Mauser vorläufig beurlaubt (c) wikimedia

Pasticcio

Tolle Freunde

Am 13. Mai wurde vom Amtsgericht München vorerst Recht gesprochen. Der Urteilsspruch für den bedeutenden Pianisten, Musikwissenschaftler und Hochschulrektor Siegfried Mauser lautet: 15 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Für das Schöffengericht stand fest, dass Mauser 2009 in seiner Funktion als Rektor der Münchner Musikhochschule eine Professorin sexuell genötigt hätte. Bei einem ähnlichen Fall, der ebenfalls angezeigt worden ist und gleichzeitig verhandelt wurde, erhielt Mauser hingegen einen Freispruch. Gegen das erstinstanzliche Urteil haben Mausers Anwälte inzwischen Berufung einlegt. So weit also aktuell die noch nicht beendete Causa Mauser, die es nicht nur bundesweit in die Feuilletons, sondern auch ins Boulevard geschafft hat. Und die ersten Reaktionen liegen auch schon vor. Das Salzburger Mozarteum berät über die weitere Zukunft ihres Rektors Mauser. Zudem wurde die für 2017 geplante Ausgabe der Salzburger Biennale, bei der Mauser als künstlerische Leiter fungiert, angesichts des Verfahrens um ein Jahr verschoben.
Solche Überlegungen und Maßnahmen sind allesamt nachvollziehbar. Einen ganz anderen Ton haben aber nun gleich mehrere prominente Freunde und Bekannte von Mauser in einer Leserbrief-Schiene in der „Süddeutschen Zeitung“ angeschlagen, um nicht einfach ihre Solidarität zu bekunden. Von Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger bis Komponist Enjott Schneider werden merkwürdige Thesen aufgestellt, mit denen „ein Künstler und Gelehrter vom Range Mausers“ (so der Literaturwissenschaftler Dieter Borchmeyer in der SZ) reingewaschen werden soll.
Schneider attestiert allein der Münchner Berichterstattung die pure Lust an Mobbing und Rufmord. Der ehemalige Leiter des Hanser-Verlags, Michael Krüger, zweifelt dagegen gleich Gericht und Klägerinnen an. „Warum der Amtsrichter der Frau Glauben schenkt, nicht aber Siegfried Mauser, wissen wir nicht“, fragt Krüger – ohne wohl registriert zu haben, dass die Mehrheit des Schöffengericht zu dem Urteil gekommen ist. Und die Frage, warum die Klägerinnen eigentlich erst nach vielen Jahren mit all dem an die Öffentlichkeit gegangen sind, beantwortet der Ex-Verleger gleich selbst: es „lässt auf einen Racheakt schließen oder auf ein Komplott“. Dem Versuch, Mauser rauszupauken, setzt aber zweifellos Enzensberger die Krone auf. Er stellt nämlich wie Krüger nicht nur fest: „Man muss in Fällen, bei denen Aussage gegen Aussage steht, die Glaubwürdigkeit der Anklägerin prüfen.“ Er zieht kurzerhand die Karte von der Täter-Opfer-Umkehr und vermutet einen klassischen Rachefeldzug, den Frauen wohl eben gerne lostreten: „Damen, deren Avancen zurückgewiesen werden, gleichen tückischen Tellerminen. Ihre Rachsucht sollte man nie unterschätzen. Sie wissen sich der überforderten Justiz virtuos zu bedienen.“ Da schaudert‘s einem.

Guido Fischer



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''Da schaudert's einem." Mich schaudert's eher beim Lesen dieses unsinnigen Artikels. Selbstverständlich sollte man die Glaubwürdigkeit auch der Anklägerin prüfen. Wo steht geschrieben dass deren Aussage in jedem Fall glaubhaft ist? Und ebenso selbstverständlich ist es passiert dass recht erfolgreich (unterstützt von sensationslüsternem zweitklassigem Journalismus wie er hier in Rondo und selbstredend in der Boulevardpresse praktiziert wird) Karrieren zerstört wurden durch Falschaussagen. Denn ist erst Mal der Name des Angeklagten in Zusammenhang mit derartigen Anschuldigungen durch die Presse gegangen nützt ein Freispruch oftmals wenig um den ruinierten Ruf wiederherzustellen.


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