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Halb ist es Lust, halb ist es Klage: Christian Gerhaher gehört zum Künstlerkreis, der der Politik für ihren Umgang mit der Kultur auch juristisch auf den Zahn fühlen möchte © Gregor Hohenberg
Vorerst bis zum 18. April soll der Lockdown noch andauern. Doch bei dem Wort „vorerst“ ahnt man natürlich schon, wie es ab dem 19. April weitergehen wird. Was dies dann auch für den Kultur- und Kunstbetrieb bedeuten wird, kann man sich lebhaft ausmalen. Gegen diese Pläne müsste sich eigentlich ein lautstarker Protest all derjenigen formieren, die wirtschaftlich schon jetzt in den Abgrund schauen. Aber erstaunlicherweise sind die Reaktionen auf die jüngsten Beschlüsse geradezu hanebüchen zahnlos. Das einzige, was etwa Gerald Mertens, seines Zeichens Geschäftsführer der nun auch nicht gerade mitgliederarmen Deutschen Orchestervereinigung, zu den jüngsten Beschlüssen zu Protokoll gab, waren die üblichen Empörungswellen. „Bei so viel kollektiver politischer Ignoranz wird der Frust vieler Kulturschaffender weiter steigen", so Mertens. Und für die DOV forderte er „die sofortige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung, in allen Bundesländern und sofort." Nur verriet Mertens eben nicht, was die DOV möglicherweise an fantasievollen und dauerhaften Widerstandsmaßnahmen planen würde, wenn die Politik seiner Aufforderung einfach nicht nachkommt.
Lautstärker und in den Ohren dröhnender hat dagegen in Stuttgart eine etwas andere Protestbewegung ihren Unmut geäußert. So charterten die Stuttgarter Theater ein Flugzeug, das zumindest mit dem Banner und der Aufschrift „Stuttgarts Theater sind bereit!“ über der Landeshauptstadt kreiste.
Die aber wohl hoffnungsvollste und zugleich sehr prominent besetzte Initiative hat sich nun auch vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zu Wort gemeldet. „Aufstehen für die Kunst“ lautet der Zusammenschluss vor allem von Musikern und Musikerinnen wie Anne-Sophie Mutter, Christian Gerhaher und Thomas Hengelbrock. Und stellvertretend für den ständig größer werdenden Unterstützkreis von „Aufstehen für die Kunst“ hat man eine sog. „Popularklage“ gegen die coronabedingten Schließungen kultureller Einrichtungen erhoben, ein Rechtsinstrument, das es so nur in Bayern gibt. „Damit wollen wir einerseits die Rolle der Politik in der Pandemie, was den Schutz der Kunstfreiheit anbelangt, retrospektiv bewerten lassen“; so Gerhaher in einem Interview mit der „Neuen Züricher Zeitung“: „Andererseits möchten wir prospektiv erreichen, dass Kunst und Kultur nach der Pandemie nicht einfach beiseite geschoben werden, weil dann die öffentlichen Haushalte knapp geworden sind.“ Toi, toi, toi.
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