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N° 1353
13. - 24.04.2024

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am 20.04.2024



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Georg Friedrich Händel zum 250. Todestag

Der Plagiator

»De mortuis nil nisi bene« – ein guter Grundsatz, der eigentlich auch für Georg Friedrich Händel gelten sollte, vor allem in dessen Jubeljahr. Doch Carsten Niemann »entdeckte« durch Zufall den offenen Brief eines merkwürdigen Advokaten, den unter anderem die Komponisten Georg Philipp Telemann, Reinhard Keiser und Johann Mattheson mit einer Beschwerde beauftragt hatten. Demnach soll der »Caro Sassone« den Klägern schamlos ihre Ideen gestohlen und den Ruhm für sich eingestrichen haben. Aber lesen Sie selbst …

Nach Standes Gebühr geehrtester Leser!

Ich, Endes bekannter Advocatus Justus Grisgrammerius Winculus, entbiete allen, die dieses lesen oder denen es zu wissen vonnöten, meinen freundlichen Gruß und Dienst zuvor.
Wie allen Freunden der edlen Tonkunst sattsam bekannt, so jähret sich in dieser angenehmen Frühlingszeit zum 250ten Male der Tag, an dem der hochberühmte Herr Georg Friedrich Händel aus dieser Zeitlichkeit abberufen ward. Zu seinem und zu unserem Troste ist seither die Göttin des Ruhmes, die von allen Künstlern mit Fleiß umworbene Frau Fama, seit jenem Tage nicht müde geworden, auf ihrer weitschallenden Posaune, mit der sie für gewöhnlich abgebildet zu werden pfleget, den Ruhm dieses wackern Componisten auszurufen. So sehr nun dieses Ständchen die Liebhaber der Händelschen Muse erfreuet, so sehr ärgert und betrübet es die Geister etlicher der vornehmsten unter den komponierenden Zeitgenossen obbemeldeten Herrn Händels. So sehr sie Händeln seinen Ruhm auch gönnen, so sehr verdrießet sie, dass ihres eigenen Anteils an diesem Ruhme so wenig gedacht wird.
Es sei schließlich, wenn auch nicht unter dem breiten Publico, so doch unter allen Kennern der musicalischen Wissenschaften zur Genüge bekannt, wie es von früher Jugend an des Herrn Händeln seine Gewohnheit gewesen, seine Feder in fremde Tinten zu tauchen und dabei Themata, Melodeien, ja wohl auch ganze Tänze, Arien und Ouvertüren seinen Compositiones einzuverleiben. Wiewohl dieses immer auf kunstreiche Art geschehen sei und, wie sein College Herr Mattheson so artig ausgedrücket, der Componist das geborgte musicalische Capital dabei meistenteils mit Zinsen zurückgezahlt habe, so habe von dieser Zahlung jedoch nur das Publico profitieret, weilen es Herr Händel niemalen für nötig gehalten, der ursprünglichen Verfasser Erwähnung zu tun. Haben sich also einige der Haupt-Geschädigten, da sie der Ton der obbemeldeten Posaune der Fama ohnedies nicht ruhig in ihren Gräbern schlafen lasse und man nicht willens abzuwarten, als bis die Posaune des Jüngsten Gerichtes den verdrießlichen Lobgesang in eine angenehmere Tonart zu verkehren beliebe, zusammengefunden, und meiner Wenigkeit aufgetragen, eine Supplic an das geneigte Publico aufzusetzen, in dem das an ihnen getane Unrecht aufgedecket und Vorschläge zur Verbesserung dieses ärgerlichen Übelstandes gemachet würden.

So beteuret als erster Herr Telemann, wie er zwar willens sei, seine schon zu Lebzeiten befestigte Freundschaft mit Herrn Händeln aufrecht zu erhalten, und giebet er auch zu, diesem aus Bewunderung nie einen Vorwurf wegen des Raubes etlicher seiner vornehmsten Inventionen, als zum Exempel aus der »Musique de Table« in der »Feuerwerksmusik«, getan zu haben. Alleine heutigen Tages, da sein, Telemanns Ruhm, so deutlich unter jenen des Herrn Händels gesunken, pochet er drauf, dass bei jeder Reproduction der 128 musikalischen Sätze, in denen sich Herr Händel bei ihme bedienet, inkünftig sowohl in denen gedruckten Partituren als auch in Metall gepresseten Scheiben, nach der heutigen Mode, die Wörtchen »mit freundlicher Genehmigung des Herrn Musicdirectors Telemann « eingerücket werden sollen. Und sei es ihm lieb zu wissen, dass ob dieser freundlichen Erinnerung jeder, der ihn, den Herrn Telemann als Vielschreiber schimpfiere, inkünftig auch den Herrn Händeln als Vielabschreiber titulieren müsse.
Einen etwas anderen Vorschlag bringen die Herren Reinhard Keiser und Johann Mattheson auf die Bahn, unter deren Direction und Anleitung Herr Händel einst an der Hamburger Opera seinen Aufstieg nahm. Sie schlagen vor, im Jubiläumsjahre eine jede Composition, in der sich Herr Händel nachkünstelnd ihrer erinnert habe, im Wechsel mit dem Original aufzuführen. Es sei dieser Versuch auch schon ein Mal Anno 1988 zu Bad Lauchstädt, sowie Anno 2005 beim Early Music Festival zu Boston mit Erfolg ausgeführet worden, wo sich die Zuhörer alsdenn, bildlich gesprochen, wie in einen halbseitig mit Spiegeln verkleideten Saal versetzet fühlten: allwo nämlich die eine Wand in goldenen Rahmen die andere accurat widerspiegele. Und sei dies ein curiöser Effect gewesen, über den sich nicht wenige der Zuhörer inwendig zerlachet.
Anders als diese berühmten Compositores will der Herr Capellmeister und Mitglied des löblichen Franziskanerordens, Herr Antonio Francesco Urio, Herrn Händeln wegen dessen angebohrner musicalischer Kleptomanie keinen Strick drehen, sintemalen er, Urio, längst vergessen wäre, wenn sich der liebe Sachse nicht der rohen Brocken seiner schlechten Invention erbarmet und sie in seinem »Dettinger Te Deum« zu ehernen Diamanten geschliffen. Dennoch wünschet er, dass bei jeglichem Absingen obbemeldeten Te Deis eine Kerze für die Hl. Jungfrau Maria entzündet werde, auf dass durch Ihre Fürsprache Herr Händel als ein Protestant vor dem Fegefeuer bewahrt werde. Denn es zu seiner Zeit viel eher als Sünde angesehen gewesen sei, dem falschen Glauben anzuhangen, als fremde Gedanken zu borgen. Zuletzt haben mich die genannten großen Compositores aber auch gebeten, des ehrlichen Fischhändlers Herrn John Codfish zu London Erwähnung zu tun, obgleich dessen Name der musicalischen Wissenschaft unbekannt ist. Weil aber glaubhaft verbürget, dass Herr Händel einmal geäußert, dass ihm viele seiner besten Ideen von den Rufen derer Marktschreier zugetragen worden seien, so ist es nicht ohne, dass etwan ein Fischhändler wie Herr Codfish der rechtmäßige Urheber der ersten Tacte des weltberühmten »Hallelujah« sein könne. Und solle man diesem entweder zu Westminster neben dem Monumente des Herrn Händel ein Denkmal errichten, dass er Händeln dort zu ewiger Mahnung seine Fische unter die Nase halten möge, oder aber erwirken, dass man das »Hallelujah« inkünftig allezeit mit einem probaten angestammten Text als »Frische Fische! Frische Fische!« o. dgl. anstimme.
Sollte sich das geneigte Publico aber dieser Supplic gegenüber ebenso taub stellen, wie es dieses leider! seit langem gegenüber etlichen der von Herrn Händeln geplünderten Compositiones tut, so drohen deren Urheber, ihren Geisterspuk fortzusetzen und die heilige Andacht der Jünger Händels ihrerseits durch Intonieren der geborgten musicalischen Gedanken auf denen mobilen Telefonen zu stören.
Gegeben auf dem Parnass, den 1ten Aprilis Anno 2009

gez. Justus Grisgrammerius Winculus, Advocat

Händels »Entlehnungspraxis«

Als einer der ersten Komponisten überhaupt kann sich Georg Friedrich Händel (geboren am 23. Februar 1685 in Halle und gestorben am 14. April 1759 in London) einer bis heute nahezu ungebrochenen Popularität erfreuen. Noch entschiedener als Bach schlug Händel in seiner Musik eine Brücke vom Barock zur Aufklärung: Selbst in seinen Opern, deren Textdichter noch mit typisierten Charakteren und mehr oder weniger katalogisierten Affekten arbeiteten, gelang es Händel, eine bisher nicht da gewesene Individualität und Unmittelbarkeit bei der Schilderung menschlicher Emotionen zu erreichen. Diese Qualität sollte er später mit dem »erhabenen« Stil seiner englischen Kirchenmusik verbinden und so zum Begründer einer neuen Gattung von Oratorien werden. Die einzigartige Prägnanz, die seine Musik insgesamt auszeichnet, erreichte Händel auch durch die Umformung und bearbeitende Zuspitzung eigener, aber auch fremder musikalischer Gedanken und Kompositionen. Letztere stammten von so unterschiedlichen Meistern wie John Blow, Franz Johann Habermann, Reinhard Keiser, Antonio Lotti, Johann Mattheson, Alessandro Scarlatti, Georg Philipp Telemann, Francesco Antonio Urio und Leonardo Vinci. Diese »Entlehnungspraxis«, die erst im Laufe des 18. Jahrhunderts in die Kritik zu geraten begann, wurde dabei in geringerem Umfang auch von anderen Zeitgenossen angewandt – ohne dass dabei ein ebenso idealtypischer Personalstil entstanden wäre, wie es bei Händel der Fall war.

Carsten Niemann, 05.04.2014, RONDO Ausgabe 2 / 2009



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